Vor einem Jahr am 11.02.2021 wurde das erste Radon-Vorsorgegebiet in Bayern festgelegt. Die Folge: An allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss musste die Radonkonzentration gemessen werden. Im Frühjahr dieses Jahres werden also die ersten zwölfmonatigen Messungen abgeschlossen. Aber was ist eigentlich, wenn ein neuer Arbeitsplatz im Radon-Vorsorgegebiet eingerichtet wird?
Irrtum: Ich habe ein Gebäude für meine Arbeitsplätze gemietet oder gekauft. Hier wurde bereits die Radonkonzentration gesetzeskonform ein Jahr mit Messgeräten einer anerkannten Stelle gemessen. Jetzt muss ich aber nochmals ran.
Fakt: Das wäre doppelt gemoppelt. Wichtig ist, dass Sie sich die Dokumente der Messergebnisse Ihrer Vorgängerin oder Ihres Vorgängers geben lassen und diese aufbewahren. Bitte beachten Sie: Wenn Sie jedoch Änderungen am Gebäude vorgenommen haben, die die Radonkonzentration beeinflussen können, müssen Sie erneut messen.
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