Radon-Messpflicht an Arbeitsplätzen in ausgewiesen Gebieten

Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen


Zum 31. Dezember 2020 hat das Land Niedersachsen auf Empfehlung des Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetztes sogenannte Radonvorsorgegebiete für Niedersachsen ausgewiesen. Geologisch bedingt sind dort erhöhte, krebserregende Radon-222-Aktivitätskonzentrationen zu erwarten, weshalb der Bund ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der ArbeitnehmerInnen in diesen Regionen legt. Demzufolge ist in Radonvorsorgegebieten jeder Arbeitgeber ab dem 01. Januar 2021 zu einjähirgen Radonmessungen an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss und Keller verpflichtet. Abhängig von den Messwerten sind im Anschluss an die Messphase lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen durchzuführen, um die Radonkonzentration in betroffenen Räumen dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Bq/m³ zu senken.

Wappen des Bundeslandes Niedersachsen


Der Süden Niedersachsens unterliegt der Messpflicht

Ausgewiesene Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen


Seine Bodenschätze und geologischen Gegebenheiten machen Niedersachsen zu einem mit Radon belasteten Bundesland. Vor allem der Süden ist betroffen.


Deshalb hat das Land Niedersachsen drei Gemeinden im Landkreis Goslar als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen:


Goslar

Goslar-Stadt
Clausthal-Zellerfeld
Braunlage




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