Radon-Messpflicht an Arbeitsplätzen in ausgewiesen Gebieten

Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt


Zum 31. Dezember 2020 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaftund Energie des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetztes sogenannte Radonvorsorgegebiete für Sachsen-Anhalt ausgewiesen. Geologisch bedingt sind dort erhöhte, krebserregende Radon-222-Aktivitätskonzentrationen zu erwarten, weshalb der Bund ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der ArbeitnehmerInnen in diesen Regionen legt. Demzufolge ist in Radonvorsorgegebieten jeder Arbeitgeber ab dem 01. Januar 2021 zu einjähirgen Radonmessungen an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss und Keller verpflichtet. Abhängig von den Messwerten sind im Anschluss an die Messphase lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen durchzuführen, um die Radonkonzentration in betroffenen Räumen dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Bq/m³ zu senken.

Wappen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt


Der Süd-Westen Sachsen-Anhalts unterliegt der Messpflicht

Ausgewiesene Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt


Seine Bodenschätze und geologischen Gegebenheiten machen Sachsen-Anhalt zu einem der am stärksten mit Radon belasteten Bundesländer. Erhöhte Uranvorkommen und permeable Böden sorgen für große Radon-Belastungen in Innenräumen.


Im Süd-Westen sind deshalb folgende Radonvorsorgegebiete ausgewiesen:


Landkreis Harz

Stadt Falkenstein/Harz
Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode
Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz)
Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken
Einheitsgemeinde Stadt Thale
Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode

Mansfeld-Südharz

Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt
Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben
Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld
Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen
Einheitsgemeinde Südharz
Verbandsgemeinde Goldene Aue
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra


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