Strahlenbelastung von Wildpilzen und Wildschweinen

Strahlenbelastung von Wildpilzen und Wildschweinen

Strahlenbelastung von Wildpilzen und Wildschweinen

Wildpilze und Strahlenbelastung: Kann man Pilze unbeschwert genießen?

Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist bereits mehr als 30 Jahre vergangen und dennoch hatten Pilzsammler in den letzten Jahrzenten mit der radioaktiven Belastung von Pilzen zu kämpfen. Doch wie sieht es heute aus? Kann man Pilze wieder unbeschwert genießen? Wir sind dieser Frage für Sie nachgegangen. Hier sind unsere Antworten:

Was ist die Ursache für die radioaktive Belastung von Pilzen?

Beim Reaktorunfall in Tschernobyl wurden viele radioaktive Stoffe freigesetzt, die mit dem Wind bis nach Deutschland und in andere Regionen verbreitet wurden. Zu schaffen macht den Pilzsammlern aber jetzt vor allem das Cäsium 137, da dieses eine besonders lange Halbwertszeit aufweist. 30 Jahre nach dem Reaktorunfall sind die radioaktiven Cäsium-137-Atome gerade einmal zur Hälfte zerfallen. Im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Nutzflächen kann das Cäsium 137 gut von Waldböden und den dortigen Pflanzen und Tieren aufgenommen werden. So ist dieser radioaktive Stoff insbesondere in den Fruchtkörpern von Pilzen und anderen unterirdischen Pflanzen zu finden.

Strahlenbelastung von Pilzen hängt vom Standort ab

Die radioaktive Belastung des Waldbodens ist in Südbayern und im Bayrischen Wald besonders hoch. Sie ist dort etwa 10-mal größer als in Norddeutschland. Das liegt daran, dass es direkt nach der Katastrophe von Tschernobyl in Südbayern geregnet hat, wodurch die radioaktiven Partikel in großer Zahl in die dortigen Böden gelangt sind. Bei einer Halbwertszeit von 30 Jahren baut sich das Cäsium 137 nur langsam in den Wildpilzen ab. Doch wie gefährlich ist die verbliebene Strahlung? Dieser Frage geht das Bundesamt für Strahlenschutz regelmäßig nach:

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Höhe der Cäsium-137-Belastung je nach Standort und Pilzart schwankt. Im Jahre 2011 fand das Bundesamt für Strahlenschutz bei bestimmten Pilzarten noch eine Belastung von mehr als 1000 Becquerel pro Kilogramm Waldpilze (Der Grenzwert liegt bei 600 Bq/kg, wobei dieser von vielen gesundheitsbewussen Menschen und Strahlenexperten als viel zu hoch angesehen wird. Von diesem Personenkreis gibt es Empfehlungen von maximal 50 Bq/kg). Es gibt jedoch auch Waldpilze, welche in der Regel, nur eine geringere Kontermination von 2 Bq/kg aufweisen (Messung 2014).

Zu diesen Pilzarten gehören:

- Braunschuppiger Riesenchampignon - Riesenschirmpilz
- Blutender Waldchampignon - Milder Milchling
- Flaschenstäubling - Riesenporling
- Schiefknolliger Anisegerling - Schiefknolliger Anischampignon
- Fleischfarbener Hallimasch - Küchenschwindling

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Aktive Pilzsammler und Wildpilzesser sollten sich aber auf alle Fälle beim Bayerischen Landesamt für Umwelt weitere Informationen für die gewünschte Region oder Pilzart einholen.

Verzehr von Waldpilzen in "üblichen" Mengen gilt in der Regel als unbedenklich

Das Bundesamt für Strahlenschutz stuft die Gefahr durch den Verzehr von Waldpilzen als vergleichsweise gering ein, wenn Pilze in den üblichen Mengen verzehrt werden. In den Regionen, in denen eine besonders hohe Strahlenbelastung vorliegt, wird aber vom Verzehr größerer Mengen abgeraten. Auch schwangeren Frauen und Kindern wird vom Verzehr größerer Pilzmengen generell abgeraten, weil sich in vielen Pilzen neben einer radiaktiven Kontermination auch Schwermetalle befinden können.

Bei gezüchteten Pilzen besteht übrigens kein Grund zur Sorge: Pilze, die auf Substraten gezüchtet werden, weisen in der Regel keine höhere Strahlenbelastung auf als andere Nahrungsmittel aus der landwirtschaftlichen Produktion.

Kostenlose Untersuchung von Waldpilzen und Beeren

Wer mehr Klarheit darüber bekommen möchte, ob Pilze und Beeren in seiner Region strahlenbelastet sind, sollte sich unbedingt an das Umweltinstitut München e.V. wenden. Dort können Sie in den Zeiten von August bis Oktober Waldpilze und Beeren aber auch Fleisch von Wildtieren kostenlos untersuchen lassen. Für die Untersuchung wird eine Mindestmenge von 250 g des Materials benötigt. Die Proben können eingeschickt oder am Institut persönlich abgegeben werden. Das Ergebnis wird Ihnen anschließend bequem per E-Mail mitgeteilt.

Link für das Probenblatt des Umweltinsitut für eine kostenlose Untersuchung sowie weitere Informationen in dieser PDF. 

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