Radon in Gebäuden: die neuen Grenzwerte

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Radon in Gebäuden: die neuen Grenzwerte (gültig ab Januar 2019)

Radon steht bei der WHO auf der Liste der krebserregenden Stoffe ganz weit oben. Das radioaktive Gas kann durch das Erdreich ins Innere von Gebäuden vordringen. Um die Gefahr für den Mensch so gering wie möglich zu halten, wurde in Deutschland eine neue Regelung zum Thema Radon auf den Weg gebracht. Seit Anfang 2019 gelten nun erstmals Grenzwerte für das radioaktive Gas am Arbeitsplatz.

Es sitzt tief im Boden und entsteht durch den Zerfall von Uran und anderen radioaktiven Stoffen: das Radon. Das radioaktive Edelgas wird für die Hälfte der gesamten natürlichen Strahlung in Deutschland verantwortlich gemacht. Nach dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Da das Gas tief im Untergrund entsteht, sind Bergleute besonders von den negativen Folgen des Radons betroffen. Doch auch in Gebäuden kann sich das gesundheitsschädliche Gas ansammeln und das Lungengewebe schädigen.

 

Die neuen Grenzwerte haben lange auf sich warten lassen

Schon 1988 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Radon als krebserregend ein. Um die Gefahr für den Menschen möglichst gering zu halten, empfahl die WHO einen Richtwert von 100 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft (Bq/m3). Das bedeutet, dass in einer Sekunde 100 radioaktive Atome in einem Kubikmeter Luft zerfallen. Im Jahre 2005 reagierte dann auch die deutsche Bundesregierung mit einem Entwurf zu einem neuen Radonschutzgesetz. Nach Widerstand aus der Bauwirtschaft wurde der Gesetzentwurf jedoch von den Bundesländern abgelehnt. Es wurden negative Auswirkungen auf die Bauindustrie befürchtet. Erst im Jahre 2013 gab es auf EU-Ebene einen weiteren Anlauf: Der Europäische Rat gab eine Richtlinie heraus, nach der die Radonkonzentration nicht über 300 Bq/m3 liegen sollte (gültig für Wohnräume und Arbeitsplätze). Bis Ende 2018 musste diese Richtlinie von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt werden.

 

Mögliche Radon-Risikogebiete müssen nun identifiziert werden

Im Prinzip gelten bereits die neuen Grenzwerte, doch praktische Auswirkungen hat dies noch nicht. Die einzelnen Bundesländer haben nun zwei Jahre Zeit, um sogenannte „Radonrisikogebiete“ zu identifizieren. Tendenziell ist in Gebirgsregionen mit höheren Radonwerten zu rechnen. So ist beispielsweise das Erzgebirge, der Schwarzwald und der Bayrische Wald besonders betroffen. Trotzdem kommt es auch in anderen Regionen immer wieder zu sogenannten "Radon-Hotspots", an denen ungewöhnlich hohe Radonkonzentrationen gemessen werden. Bis Januar 2021 müssen die Untersuchungen abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann eine Messpflicht an allen Arbeitsplätzen, die sich im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden und gleichzeitig in einem Radon-Risikogebiet liegen.

 

Radonmessungen für Bestandsbauten zu empfehlen

Die Grenzwerte gelten zwar für Arbeitsplätze, doch auch Privathaushalten ist eine Radonmessung zu empfehlen. Vor allem Schlaf- und Aufenthaltsräume in den unteren Stockwerken eines Gebäudes sollten überprüft werden. Für die Messung der Radonkonzentration eigenen sich verschiedene Typen von Messgeräten. Günstig und einfach anzuwenden sind sogenannte Passive Radon-Exposimeter; kleine Kunststoffbehälter, in denen die radioaktiven Zerfälle erfasst werden. Wer die Messdaten möglichst schnell erhalten möchte, für den sind aktive Radonmessgeräte die bessere Wahl. Die Messwerte erscheinen hierbei schon nach kurzer Zeit auf dem Display.

 

Radonmessungen sind für private Neubauten Pflicht

Für bestehende Privatgebäude sind Radonmessungen nicht vorgeschrieben. Die Strahlenschutzverordnung zwingt Eigentümer und Bewohner nicht zu vorsorglichen Messungen. Anders sieht es bei privaten Neubauten aus: Bauherren stehen hier in der Pflicht, den Radoneintritt durch spezielle Maßnahmen zu verhindern. Welche Maßnahmen das sind, kann in der Strahlenschutzverordnung nachgelesen werden.

Sie haben erhöhte Radonwerte bei sich festgestellt? Dann hilft erst einmal ausgiebiges Lüften. Nur in schwerwiegenderen Fällen sind nachträgliche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Lohnenswert können jedoch spezielle Lüftungsanlagen sein, die das Radongas aus dem Gebäude absaugen.


Bild:Production Perig, #163885825, Fotolia

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