Arbeitsplatz
Nach § 5 Absatz 4 des Strahlenschutzgesetzes ist ein Arbeitsplatz jeder Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält.
Sie sind sich unsicher, welche Räume Ihres Firmengebäudes Sie im Rahmen der Radonmessung an Arbeitsplätzen in Radon-Vorsorgebieten als Arbeitsplatz ausweisen und messen müssen?
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Festlegung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen und helfen dabei rechtssichere Begründungen zu formulieren, warum bestimmte Räumlichkeiten nicht der Messpflicht unterliegen.
- Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und informieren Sie sich über unsere Angebot zu Arbeitsplatzmessungen in Radonvorsorgegebieten.
- Unser Intensiv-Webinar bietet Ihnen umfassende Hilfestellungen und zeigt Kniffe, wie Sie Ihre Pflichtmessungen gesetzeskonform umsetzen können. Kontaktieren Sie uns bei Interesse unter info@radonshop.com