Lexikon

Dritter

Im Rahmen einer Arbeitsplatzmessung in Radonvorsorgegebieten ist ein Dritter, wer in fremden Betriebsstätten eine Betätigung eigenverantwortlich ausübt oder ausüben lässt. Hier sind zum Beispiel Zeitarbeits- und Reinigungsfirmen, Caterer oder Security zu nennen.


Wenn Ihre Firma in einem Radonvorsorgegebiet liegt und Sie sind zu Arbeitsplatzmessungen verpflichtet sind, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Angebot zu Arbeitsplatzmessungen in Radonvorsorgegebieten bei Ihren gesetzlichen Pflichten.

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