Neues Strahlenschutzrecht durch Bundesrat

Neues Strahlenschutzrecht durch den Bundesrat

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Euratom-Richtlinie bringt Änderung des Strahlenschutzrechts

Der Bundesrat wird ein neues Strahlenschutzrecht auf den Weg bringen. Das Strahlenschutzrecht wird dann modernisiert und mit den Erfahrungswerten aus der Fukushima-Katastrophe abgestimmt. Der radiologische Notfallschutz in Deutschland wird sich dadurch in absehbarer Zeit grundlegend ändern. Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks betonte dabei, dass das Strahlenschutzrecht eine sehr wichtige Rolle für die menschliche Gesundheit spiele. Das neue Gesetz brächte zahlreiche Verbesserungen hinsichtlich des Gesundheits- und Verbraucherschutzes mit sich; so Hendricks.

Ionisierende Strahlung wird nicht nur in der Forschung eingesetzt, sondern auch in der Medizin und der Industrie. Durch die breiten Einsatzmöglichkeiten soll das Strahlenschutzrecht nun ebenfalls ausgeweitet werden. So regelt das neue Strahlenschutzrecht auch den Einsatz ionisierender Strahlung bei der Früherkennung von Krankheiten. Bislang war der Einsatz ionisierender Strahlung nur bei der Früherkennung von Brustkrebs erlaubt. Das neue Gesetz soll nun weitere Anwendungsbereiche ermöglichen, solange der Nutzen die Risiken übersteigt.

Auch hinsichtlich des Edelgases Radon wird es einige Neuerungen geben. Radon ist ein radioaktives Gas, das aus der Erde aufsteigt und sich in Gebäuden ansammelt. Dort kann es das menschliche Lungengewebe schädigen. Forscher gehen davon aus, dass Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs ist. Nur das Rauchen soll noch mehr Lungenkrebsfälle verursachen. Darum legt das neue Strahlenschutzgesetz auch einen neuen Referenzwert für Radon fest, der für alle Wohnräume und Arbeitsplätze gelten soll. Dabei handelt es sich nicht um einen Grenzwert, der bußbewehrt ist. Der Referenzwert bietet lediglich den Maßstab für schützende Maßnahmen, um die empfohlenen Werte unterbieten zu können.

Darüber hinaus soll das neue Strahlenschutzgesetz eine Grundlage zwischen Bund und Ländern schaffen, um ein modernes Notfallmanagementsystem zu implementieren. Die Behörden im In- und Ausland sind nun dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Notfallplänen festzulegen. Zudem soll ein radiologisches Notfallzentrum errichtet werden, das bei überregionalen Notfällen eine einheitliche Lagebewertung vornimmt. Das Lagezentrum soll dem Bundesumweltministerium unterstellt sein.

Das Strahlenschutzrecht basierte bisher auf in einer – auf dem Atomgesetz beruhenden – Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Nun werden aber erstmals alle Bereiche des Strahlenschutzes in einer Richtlinie zusammengefasst. Bei der neuen Richtlinie handelt es sich um die Euratom-Richtlinie 2013/59. So sollen alle EU-Bürger mit einheitlichen Standards vor ionisierender Strahlung geschützt werden.

Regelungen, die den Notfallschutz betreffen, sollen bereits im Jahr 2017 gültig werden. Alle anderen Regelungen sollen bis Ende 2018 in Kraft treten.


Bild: #152960131, sdecoret, Fotolia

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