Radonschutz wird Ende 2018 zur Pflicht!
Bauherren und Hauseigentümer sind verunsichert – Ende 2018 erlangt das neue Strahlenschutzgesetz seine Gültigkeit. Im neuen Gesetz werden erstmals auch Radongrenzwerte festgelegt, die zwingend eingehalten werden müssen. Ab 01.01.2019 ist es dann soweit …
Ab 1. Januar 2019 gilt bei Neubauten die Pflicht, so zu bauen, dass Radon nicht ins Gebäude eindringen kann. Bis 2020 werden zusätzlich Radonrisikogebiete ausgewiesen, in denen weitere Maßnahmen notwendig werden. Darüber hinaus wird in den ausgewiesenen Radon-Risikogebieten eine Messpflicht für Arbeitsplätze herrschen, die sich im Keller oder im Erdgeschoss eines Gebäudes befinden. Werden bei den Messungen Werte von über 300 Bq/m3 im Jahresdurchschnitt ermittelt, müssen Maßnahmen zur Senkung der Radonbelastung ergriffen werden.
Vom neuen Strahlenschutzgesetz sind also alle Personen betroffen, die neue Häuser bauen oder die Arbeitnehmer in Radonrisikogebieten beschäftigen. Gerade bei Neubauten stellt der Radonschutz kein Problem dar. Wenn der Bau ordnungsgemäß durchgeführt wird – und Radon-Sachverständige während des Baus regelmäßig Radonmessungen vornehmen – sollten Radonprobleme nahezu vollständig beseitigt werden. Radon-Kontrollmessungen sollten allerdings auch von allen anderen Hausbesitzern durchgeführt werden. Mit passiven Exposimetern oder elektronischen Messgeräten lässt sich diese Aufgabe schnell und kostengünstig bewerkstelligen.
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