Schweiz: Fristen für Radonsanierungen verkürzt

Schweiz: Fristen für Radonsanierungen verkürzt

Die Fristen für Radonsanierungen in Schulen wurden vom Bund deutlich verkürzt. An vielen Standorten in der Schweiz ist die Einhaltung der neuen Fristen problematisch. Die möglichen Folgen sind jedoch kaum spürbar.

Seit Februar hat der Bund die Fristen für Radon-Sanierungen verkürzt, die aufgrund des radioaktiven Gases erforderlich sind. Schulen, bei denen Messungen ein Sanierungsbedarf ergeben haben, müssen nun früher handeln. Etwa jede achte Schule in der Schweiz ist von dieser Regelung betroffen. Viele Kantone, die für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich sind, haben entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gleichzeitig wurden die Radon-Messungen in Schulen verstärkt.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 200 bis 300 Menschen an Krebs, der durch Radon verursacht wird. Vor fünf Jahren hat der Bund die Radon-Grenzwerte aus diesem Grund gesenkt. Eine Überschreitung dieser Grenzwerte erfordert generell Sanierungsmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden. Abhängig von der Radon-Konzentration verlangt der Bund entweder eine frühe oder spätere Sanierung.

Neue Vorschriften für Schulhaus-Sanierungen

Zu Beginn dieses Jahres hat der Bund die Anforderungen an Schulgebäude weiter verschärft. Neu wird vorausgesetzt, dass alle Räume potenziell als Klassenzimmer genutzt werden können. Damit gelten strengste Grenzwerte und die Sanierungsfristen verkürzen sich deutlich, im Extremfall auf unter ein Jahr.

Diese Entscheidung wurde getroffen, um den Platzproblemen in den Schulen und den sich verändernden Verweildauern Rechnung zu tragen. Im Interesse des Kinderschutzes und einer langfristigen Planung wurden grundsätzlich möglichst kurze Sanierungsfristen gewählt, was vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als „zielführend“ bezeichnet wird.

Jede achte Schule sanierungspflichtig

Die Messungen ergaben, dass in der ganzen Schweiz etwa jede achte Schule saniert werden musste und in 21 Schulen die Belastung so hoch ist, dass Sofortmaßnahmen nötig sind. Die Kantone, die für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich sind, haben vielerorts reagiert und ihre eigenen Richtlinien angepasst. Auch die Radonmessungen in Schulen wurden in den letzten Jahren intensiviert. Im stark betroffenen Kanton Wallis plant der Staatsrat die Einführung eines eigenen Radongesetzes und wird dieses dem Parlament demnächst vorlegen.

Im Kanton Bern wurde am Wochenende ein Antrag gestellt, der die Frage aufwirft, wie der Kanton die Vorgaben für Schulhaus-Sanierungen einhalten wird, nachdem die Sanierungsfristen verkürzt wurden. Teilweise liegen die gemessenen Radon-Werte in Bern um ein Vielfaches über den zulässigen Grenzwerten des Bundes.

Keine Konsequenzen nach Ablauf der Frist

Es stellt sich die Frage, was passieren wird, wenn die verkürzten Fristen nicht eingehalten werden. Martha Palacios vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt, dass es keine unmittelbaren Konsequenzen gibt, solange die Angelegenheit vernünftig behandelt wird. Sie gibt jedoch zu, dass der Bund in Bezug auf Radon-Sanierungen das angestrebte Ziel noch nicht erreicht hat. Aufgrund des fehlenden Strafrahmens könnten die verkürzten Fristen für Radon-Sanierungen an Schulen vom Bundesamt eher als Empfehlung verstanden werden.

Was ist Radon?

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das seit jeher in allen Böden und Gesteinen, in Wässern und in der Luft vorhanden ist. Nachgewiesenermaßen verursacht die Inhalation von Radon und seinen Folgeprodukten Lungenkrebs und stellt damit eine nicht unerhebliche gesundheitliche Gefährdung dar. Aus diesem Grund kommt der Radonkonzentration im Wohnhaus eine besondere Bedeutung zu. Erfahren sie mehr über Radon: https://radontec.de/radon


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