Radon-Messpflicht an Arbeitsplätzen in ausgewiesen Gebieten

Radonvorsorgegebiete in Bayern


Zum 11. Februar 2021 hat der Freistaat Bayern auf Empfehlung des Bayerischen Landesamt für Umwelt gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetztes sogenannte Radonvorsorgegebiete für Bayern ausgewiesen. Geologisch bedingt sind dort erhöhte, krebserregende Radon-222-Aktivitätskonzentrationen zu erwarten, weshalb der Bund ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der ArbeitnehmerInnen in diesen Regionen legt. Demzufolge ist in Radonvorsorgegebieten jeder Arbeitgeber ab der Ausweisung zu einjähirgen Radonmessungen an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss und Keller verpflichtet. Abhängig von den Messwerten sind im Anschluss an die Messphase lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen durchzuführen, um die Radonkonzentration in betroffenen Räumen dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Bq/m³ zu senken.

Wappen des Freistaats Bayern


Ein landkreis unterliegt der Messpflicht

Ausgewiesene Radonvorsorgegebiete in Bayern


Seine Bodenschätze und geologischen Gegebenheiten machen Bayern zu einem mit Radon belasteten Bundesland. Vor allem der Norden mit seiner geographischen Nähe zum Erzgebirge ist betroffen.


Deshalb hat der Freistaat Bayern den Landkreis Wunsiedel als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen:


Wunsiedel

Arzberg
Bad Alexandersbad
Höchstädt i.Fichtelgebirge
Hohenberg a.d.Eger
Kirchenlamitz
Marktleuthen
Marktredwitz, Große Kreisstadt
Nagel
Röslau
Schirnding
Schönwald
Selb, Große Kreisstadt
Thiersheim
Thierstein
Tröstau
Weißenstadt
Wunsiedel



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