Radon-Messpflicht an Arbeitsplätzen in ausgewiesen Gebieten

Radonvorsorgegebiete in Thüringen


Zum 31. Dezember 2020 hat das Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetztes sogenannte Radonvorsorgegebiete für Thüringen ausgewiesen. Geologisch bedingt sind dort erhöhte, krebserregende Radon-222-Aktivitätskonzentrationen zu erwarten, weshalb der Bund ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der ArbeitnehmerInnen in diesen Regionen legt. Demzufolge ist in Radonvorsorgegebieten jeder Arbeitgeber ab dem 01. Januar 2021 zu einjähirgen Radonmessungen an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss und Keller verpflichtet. Abhängig von den Messwerten sind im Anschluss an die Messphase lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen durchzuführen, um die Radonkonzentration in betroffenen Räumen dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Bq/m³ zu senken.

Wappen des Freistaat Thüringen


Der Süden Thüringens unterliegt der Messpflicht

Ausgewiesene Radonvorsorgegebiete in Sachsen


Seine Bodenschätze und geologischen Gegebenheiten machen Sachsen zu einem stark mit Radon belasteten Bundesland. Erhöhte Uranvorkommen und permeable Böden sorgen für große Radon-Belastungen in Innenräumen.


Gemeinden in neun Landkreisen in Thüringen sind als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen:


Altenburger Land

Posterstein




Hildburghausen

Masserberg
Schleusegrund




Schmalkalden-Meiningen

Floh-Seligenthal
Oberhof, Stadt


Gotha

Luisenthal
Tambach
-Dietharz/Thür. Wald, Stadt




Ilm-Kreis

Elgersburg
Großbreitenbach, Stadt
Ilmenau, Stadt


Sonneberg

Goldisthal

Greiz

Kauern
Korbußen
Paitzdorf
Ronneburg, Stadt


Saalfeld-Rudolstadt

Gräfenthal, Stadt
Katzhütte
Schwarzatal, Stadt


Wartburgkreis

Ruhla, Stadt


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